Begrifflichkeiten – Zuständigkeiten

Sachkundenachweis
Zuständig: Ordnungsbehörden, Tierärzte, Personen mit Zulassung zur Abnahme des Sachkundenachweises

Gemeint ist immer der Sachkundenachweis nach dem jeweiligen Landeshundegesetz (=LHundG)

Halter bestimmter oder teilweise aller Hunderassen benötigen den Nachweis ihrer Sachkunde.

Sie müssen also Kenntnisse in Haltung, Zucht, Hundesprache, Sozialverhalten, Gesundheit, Erziehung von Hunden sowie entsprechende rechtliche Kenntnisse nachweisen.

BH–VDH (=Begleithundeprüfung VDH)
Zuständig: VDH bzw. ihm angehörende Hundesportvereine (DVG, DSV, DHV), abgenommen wird die Prüfung von geschulten Leistungsrichtern.

Die Begleithundeprüfung ist sinnvoll als Abschluss der Basisausbildung.
Ziele:

  • Verkehrssicherheit
  • Sozialisation
  • Unbefangenheit des Hundes

Die BH besteht aus zwei Teilen:
  • Der Unterordnung auf dem Übungsplatz
  • und einer Prüfung im Verkehr/in der Öffentlichkeit.
Vor der Prüfung überzeugt sich der Leistungsrichter von der Unbefangenheit des Hundes (Unbefangenheitsprobe/Wesenstest), die auch während dergesamten Prüfung weiterhin beurteilt wird.
Hunde mit Wesensmängeln werden sofort disqualifiziert.
Vor Prüfungsbeginn oder am Prüfungstag muss der Hundeführer seine Sachkunde nachgewiesen haben oder nachweisen.
  • Der Hundeführer muss Mitglied in einem DVG-Verein sein !!!
  • Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen.
  • Das Mindestalter des Hundes für BH-Prüfungen beträgt 15 Monate.

Einzelheiten zu den Prüfungsanforderungen und zum Prüfungsablauf entnehmen Sie bitte der aktuellen Prüfungsordnung.

DTK-BHP im Verhältnis zur BH
  • Obedience- und Agilityturniere setzen die bestandene Begleithundeprüfung (= BH) voraus. Gemeint ist die BH des VDH.
  • Seit 2004 wird in der BH-Prüfung keine Schussfestigkeit des Hundes mehr geprüft.
  • Die BHP des DTK wird grundsätzlich nicht anerkannt, da der DTK nicht zum Kreis der prüfungsberechtigten Vereine gehört.
ABER: Seit 2015 ist die Anerkennung der DTK-BHP für Teckel möglich, wenn die Abnahme durch zertifizierte Richter erfolgt und der Hundeführer seine Sachkunde nachweist.

Der Team Test (TT)
(Mitgliedschaft im DVG nicht erforderlich!!!)

Zuständig: VDH bzw. ihm angehörende Hundesportvereine (DVG, DSV, DHV), abgenommen wird die Prüfung von geschulten Leistungsrichtern

Prüfungsteile:
  • Grundgehorsam
  • Begegnungsverkehr mit Radfahrern
  • Begegnung mit anderen Hunden
  • Begegnung mit Joggern
  • Verhalten in der Menschengruppe
Beim Team Test wird, wie der Name bereits verrät, durch die Beurteilung der einzelnen Übungen, das Team „Mensch und Hund“ bewertet. Nur ein gut kommunizierendes und kooperierendes Team ist in der Lage die geforderten Übungen zu absolvieren.
Der Team Test besteht aus zwei Teilen.
  • Die Unterordnung (70 Pkt.)
  • Der Verkehrsteil (80 Pkt.)

Die Gesamtpunktzahlbeträgt 150 Punkte. Zum Bestehen einer Prüfung muss das Team im Unterordnungsteil bestehend aus Gehorsamsübungen mindestens 42 Pkt. erreichen. Nach absolvieren des Verkehrsteils mindestens 100 Pkt., sonst gilt die Prüfung als nicht bestanden. 

Unterschiede Team-Test - BH
Im Wesentlichen unterscheidet sich der Team Test von der VDH-Begleithundeprüfung in folgenden Punkten:
Der Hundeführer muss um an einem Team Test teilzunehmen, NICHT Mitglied eines VDH Mitglieds Vereins sein.
Beim Team Test wird kein theoretischer Sachkundenachweis des Hundeführers verlangt.
Beim Team Test ist es erlaubt den Hund während den Übungen mit Worten zu motivieren und kleine Hilfen zu geben.

VDH-Hundeführerschein
Zuständig: VDH – Ausbildung und Abnahme nur durch vom VDH zertifizierteAusbilder bzw. Prüfer.
Bestandteile:
  • Leinenführigkeit
  • Freifolge
  • Sitzübung
  • Platzmachen mit Herankommen
  • Anbinden des Hundes
  • Unbefangenheit des Hundes gegenüber Fahrzeugen und Personen
  • Begegnungsverkehr mit 2 bis 3 Personen; dem Rad- oder Mopedfahrer und dem Jogger.
Sachkunde des Hundehalters, Gehorsam und Sozialverträglichkeit des Hundes bilden die drei Säulen des VDH-Hundeführerscheins.

Der VDH-Hundeführerschein stellt den sozialverträglichen Hund und das rücksichtsvolle Auftreten von Hund und Halter im Alltag in den Mittelpunkt.
Vorbereitungskurse und Prüfungen zum VDH-Hundeführerschein werden nach einheitlichen Kriterien und mit einheitlichen Gebühren unter Mitwirkung der vom VDH ausgebildeten, geprüften und anerkannten (lizenzierten) Ausbilder und Prüfer durchgeführt.
Dieses Angebot des VDH steht allen Hundehaltern offen und bietet die Möglichkeit einer Ausbildung auf hohem Niveau und mit einem einheitlichen Qualitätsstandard.

Teilnahmemöglichkeiten
Hundehalter: Teilnahmeberechtigt ist jeder Eigentümer oder Betreuer eines Hundes; eine Mitgliedschaft in einem VDH-Mitgliedsverein ist nicht erforderlich.Bei Kursbeginn ist das Vorliegen einer Haftpflicht-Versicherung nachzuweisen und ein gültiger Impfausweis (Tollwutimpfung) vorzulegen.

Hunde: Zugelassen sind alle Hunde. Bei der Zulassung ist zu berücksichtigen, dass der Hund bei der Prüfung mindestens zwölf Monate alt sein muss.Verhaltensgestörte oder in ihrem Verhalten sehr problematische Hund können nicht angenommen werden, da im Rahmen der Vorbereitungskurse keine Verhaltenstherapie angeboten werden kann. Ein einheitliches Grundniveau der Teilnehmer ist anzustreben. Stellt sich im Laufe des Vorbereitungskurses heraus, dass ein Hund als verhaltensgestört oder sehr problematisch einzustufen ist, besteht für den Hundehalter kein Anspruch, den Vorbereitungskursfortzusetzen und abzuschließen.

Gebühren und Preise für Kurs- und Prüfungsteilnehmer
EUR 75,00 Einheitliche Kursgebühr
EUR 15,00 Teilnehmerpaket mit Schulungsunterlagen
Prüfungsgebühren: 25,00 für Kursteilnehmer, EUR 50,00 für Nicht-Kursteilnehmerweitere Informationen unter www.dvg-hundesport.de, www.vdh.de

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